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Propolis-Farben Meiners

Putze und Putzschäden

Haftung von Farben & Tapeten auf Gipsleichtputzen

 

Es kann öfter beobachtet werden, dass auf Wänden, die frisch mit Gipsleichtputz bearbeitet worden sind, einige Farben und Tapeten, insbesondere schwere Rauhfasertapeten nicht ausreichend haften, ja sogar beim Anstrich sich gänzlich ablösen.

Die schnelle erste Beurteilung konstatiert dann kein oder zu wenig Tiefgrund, zu schwacher Leim oder ungeeigneter Putz usw.

Um dem Phänomen auf den Grund zu kommen, müssen wir erst einmal wissen, was Gipsleichtputze überhaupt sind.

Etwa seit Anfang der 80er Jahre werden vermehrt, besonders im Neubau, sog. Gipsleichtputze verwendet. Sie sind zu den am häufigsten aufgebrachten Innenputzen geworden, was seine wirtschaftlichen Gründe hat und weswegen sie sich auch bewährt haben. In NRW, dem bevölkerungsreichsten Bundesland sind von den maschinell aufgebrachten Innenputzen schon ca. 90% Gipsleichtputze, weswegen von dort auch die meisten Beanstandungen bekannt sind. Bei diesen Beanstandungen handelt es sich ausnahmslos um Gipsleichtputze.

Die DIN 18550 regelt die Zusammensetzung und Verarbeitungsweise von Putzen allgemein; diese werden nach Mörtelgruppen unterschieden. Unter die Mörtelgruppe P IV fallen die gipsgebundenen Putze, welche sich in 4 Arten Gipsmörtel unterteilt: P IV a, reiner Gipsmörtel; P IV b, Gipssandmörtel; P IV c, Gipskalkmörtel und P IV d, Kalkgipsmörtel. An den Benennungen kann man also schon Zusammensetzung und ungefähre Gewichtung der Bindemittel erkennen, und auch, dass Gipsleichtputze keine eigene Mörtelgruppe bilden, sondern nur durch den Gehalt an leichten Zuschlagstoffen definiert werden. In der Regel bestehen diese leichten Zuschlagstoffe aus Perlite, die solche Putze wesentlich ergiebiger, leichter verarbeitbar und wirtschaftlicher macht. In der DIN 18550 werden nur die Mengenverhältnisse von Gips:Kalkhydrat:Sand geregelt; jeder einzelne der aufgeführten Mörtel kann als Gipsleichtputz ausgelegt werden, sie müssen jedoch die Festigkeitsanforderungen von 2,0 N/mm² erfüllen. Allein für die Gruppe P IV d gelten solche Festigkeitsanforderungen nicht. Dies mag wohl daran liegen, dass der Kalkgipsmörtel heute nur noch selten verwendet wird. Bei den historischen Putzen an Holzdecken oder sog. Rabitzwänden waren sie das Normale; das Rezept des Putzers hieß: 8 doppelte Hände Gips auf einen Kasten Kalkmörtel, denn der Mörtel sollte kleben bleiben an dem Schilfrohr unter der Decke; Kasten bedeutete damals nicht die heutige Plastikwanne, sondern ein Holzkasten, in welchem von Hand „weichgemacht“,, gemischt wurde. In solchen Kästen wurden etwa 80 bis 100 Liter Mörtel gemischt. Solche Rezepturen wurden innerhalb der Verarbeitung auf ihre Klebkraft/Haftung überprüft. Als Träger von Beschichtungen und Tapeten reicht nach den einschlägigen Malermerkblättern auch eine Druckfestigkeit von 1 N/mm² aus. Aber dies nur nebenbei, es bezieht sich ja nicht auf industrielle Maschinengipsputze. Die Industrie selbst fordert von ihren eigenen Produkten sogar eine wesentlich höhere Druckfestigkeit, nach DIN 1168 (Baugipse) sind es mindestens 2,5 N/mm². Dies gilt für sämtliche Spachtelmassen, Fertig- und Maschinenputze, unabhängig davon, ob sie als „leicht“ oder „schwer“ ausgelegt sind. Dies beweist ersteinmal, daß die Haftungsmängel nicht in zu geringer Festigkeit der Putze zu suchen sind.

Es muß demnach bei der malermäßigen Vorbehandlung der Putzflächen gesucht werden. In dem Untersuchungsbericht von Dr. Koelman, IGB, dessen Ergebnisse wir hier als Bestätigung unserer eigenen Erfahrungen zusammengefasst wiedergeben und die unter  www.gips.de/industrie/igb/ im Ganzen gelesen werden kann, wird aufgrund von Labortests nachgewiesen, dass die Gipsleichtputze mit den mehr oder weniger hohen Kalkhydratanteilen abkreidende Calzitstäube auf der Oberfläche hatten, weswegen die Maler, jedoch, auch um die Saugfähigkeit des Untergrunds einzuschränken oder/und zu unterbinden, ordnungsgemäß mit lösemittelfreiem Tiefgrund vorbehandelten. Auf diesen Flächen hielten die Tapeten am schlechtesten. Auf den nicht mit „Tiefgrund“ vorbehandelten, jedoch ebenfalls „ordnungsgemäß“ mit Kleister vorgeleimten Flächen hielten die Tapeten am besten. Auf den mit „Tiefgrund“ behandelten und außerdem vorgeleimten Flächen hielten die Tapeten schlechter als auf den nur vorgekleisterten. Uns reichen diese beiden Extreme sowie die Kenntnis der Zusammensetzung der Gipsleichtmörtel aus, die Ursachen solcher besprochenen Schäden zu benennen.

Kalkgebundene Mörtel müssen Kohlensäure aus der Luft im Austausch gegen Wasser aufnehmen, um Kalkstein auszubilden. Für diesen Karbonatisierungsprozeß benötigt ein normaler Kalkmörtel idR 27 Tage; vor Ablauf dieser Zeit hat man früher nicht gestrichen oder tapeziert. Auch Gips benötigt ca. 4 Wochen, seine endgültige Festigkeit zu erreichen; in seine Matrix, das spezifische Kristallgitter, geht er jedoch sofort bei der ersten Erhärtung über, wofür er eine bestimmte Menge Wasser verbraucht. Der Kalk will sein Wasser abgeben, jedoch nur im Austausch.

Die sog. Leichtfüllstoffe saugen Wasser auf, verbrauchen dieses jedoch nicht. Vorausgesetzt, alle Komponenten sind in den richtigen Verhältnissen zum Einsatz gekommen und die auf der Putz-oberfläche aufsitzenden Kalzitstäube, also Kalziumkorbonat oder Kalkstein ganz gesetzmäßig und natürlich entstanden, eben wegen der wirtschaftlichen Mischungen von Gips und Kalk in den wirtschaftlich gesuchten Verhältnissen. Der Kalzit muß endweder beim Ausreiben des Putzes als Kalkleim aufgeschwommen sein, um auf der Oberfläche eine Sinterhaut auszubilden oder konnte nach dem Aufschwimmen aufgrund schlechter/falscher Trocknungsbedingungen keine Sinterhaut ausbilden, was bei einem Gipsputz eigentlich völlig gleichgültig ist.

Interessant ist, was passiert, wenn ein wässeriger „Tiefgrund“ aufgestrichen – womöglich sogar auf-gesprüht wird: Erste Frage ist, ob ein sehr glatter Gipsputz die kugelförmigen Polymerteichen über-haupt aufzusaugen in der Lage ist; wenn ja, kann das Grundiermittel erst Tiefengrund genannt werden. In dem geschilderten Versuch von Dr.Koelman klebte das Polymermaterial an der Rückseite der abgefallenen Tapeten; hat das Grundiermittel demnach nur den Calzitstaub gebunden, sodaß der nachfolgende Tapetenkleister nur an dem Staub-Polymergemisch, nicht jedoch an der Wand haftete ?

Der Tapetenkleister kann ja auch nicht in die Wand eindringen, hält aber viel besser. Vielleicht liegt dies nur an dem Pinsel/Bürstenauftrag des Leims, denn bei Pinselbearbeitung werden ja die Scher-kräfte der Borsten eingesetzt, um die anhaftenden Stäube gut mit dem Leim zu vermischen, sodaß eine wirklich gute adhesive Verbindung zum Putz hergestellt werden kann.

Warum diese lange Herleitung, nur um zu sagen, dass solche Verfestigungsmittel, genannt Tiefen-gründe, die in Megamengen auf Baustellen verbraucht werden, besser erst eingesetzt werden sollten, nachdem man nachgedacht hat ? Dann brauchen wir hier nicht mehr weiterschreiben.

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